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Schiedsamt
Informationen zur außergerichtlichen Streitschlichtung
In kleineren Rechtsstreitigkeiten oder in alltäglichen Bagatellfällen muss nicht unbedingt ein Gericht in Anspruch genommen werden.
Eine oft kostengünstige und auch einfache Möglichkeit der Streitschlichtung bieten die Schiedsämter. Diese haben ihre Tätigkeit auf die Verhandlung alltäglicher bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten (z. B. Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Geldforderungen etc.) ausgerichtet.
Bei kleineren Straftaten (z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung oder Sachbeschädigung) besteht sogar die Pflicht, zur Schlichtung der Streitigkeit zunächst das Schiedsamt anzurufen. Erst wenn der Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Strafgericht erhoben werden.
Ansprechpartner/in
Dr. Cornelius Schalinski | |
SchiedsmannBahnhofstraße 1 27442 Gnarrenburg Mobil: 0177 4245583 E-Mail: schiedsmann-schalinski@arcspace.de |