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Wahlen
© PixabayWahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.
Briefwahlunterlagen / Wahlscheinantrag für die Bundestagswahl am 23.02.2025
Sie möchten Ihre Stimme für die Wahl per Briefwahl abgeben? Dann können Sie die Briefwahlunterlagen bequem online anfordern.
Als Briefwähler beachten Sie bitte, dass Sie die Wahlbriefe rechtzeitig vor der Wahl zurücksenden. Das Risiko des rechtzeitigen Eingangs der Briefwahlunterlagen beim Wahlamt liegt beim Wähler.
Online-Antrag Briefwahlunterlagen / Wahlschein
Wahlergebnisse:
Hier finden Sie aktuelle und vergangene Wahlergebnisse.
Ansprechpartner/in
Frank Schröder | |
Gemeinde Gnarrenburg, Zimmer 06 // 1. OG Bahnhofstraße 1 27442 Gnarrenburg Telefon: 04763 3848-101 E-Mail: frank.schroeder@gnarrenburg.de |