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Standesamt
Die Aufgaben des Standesamtes sind vielfältig. Neben den Beurkundungen von Geburten und Sterbefällen, der Anmeldung und Beurkundung von Eheschließungen ist das Standesamt u. a. zuständig für Kirchenaustrittserklärungen, Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen, Namenserklärungen, Ausstellung von Urkunden und beglaubigten Abschriften aus den Personenstandsbüchern/-registern, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen und die Fortführung der Personenstandsbücher/-register.
Organisationseinheiten
Standesamt | |
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