44. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 92 „Solarpark Barkhausen“; Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Gnarrenburg hat in seiner Sitzung am 03.08.2023 die Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Solarpark Barkhausen“ beschlossen. Das rund 93 ha umfassende Plangebiet befindet sich nördlich und östlich des Ortsteils Barkhausen und südlich des Försterkanals. Die räumliche Lage des Plangebietes ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen:
Planungsziel ist die Schaffung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“. Hier sollen Photovoltaikanlagen zur Energiegewinnung aufgestellt werden. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die Errichtung der Photovoltaikanlagen auf Moorböden zu legen. Der Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Die jeweiligen Planunterlagen zum Vorentwurf können von der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 02.01.2025 bis zum 03.02.2025 hier (siehe anliegende Dokumente) eingesehen werden.
Darüber hinaus können die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Gnarrenburg, Bahnhofstraße 1, 27442 Gnarrenburg, während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.
Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 92 und zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Barkhausen“ können im oben angegeben Zeitraum elektronisch per E-Mail an mail@elbberg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus abgegeben werden.