24/7 erreichbar: die Online-Dienste
Bitte senden Sie für jeden anzumeldenden Hund eine separate Anmeldung.
Die aktuell geltende Hundesteuersatzung können Sie hier abrufen.
Liegen Ihnen noch keine Nachweise zur theoretischen und/oder praktischen Sachkundeprüfung vor, sind diese nachzureichen!
Wenn Sie während der letzten 10 Jahre über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwei Jahren einen oder mehrere Hunde gehalten haben, ist eine Sachkundeprüfung nicht nötig.
Gem. § 6 NHundG sind Sie verpflichtet, Ihren Hund innerhalb eines Monats zusätzlich an das "Zentrale Register" zu melden: https://www.hunderegister-nds.de/login
Weitere Fragen richten Sie bitte an: KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH - Nds. Hunderegister, Elsässer Str. 66, 26121 Oldenburg, Telefon: 0441 390 10 400
Eine Ermäßigung der Hundesteuer kann nur für Hunde, die zur Gebäudebewachung im Außenbereich eingesetzt werden, beantragt werden. Vorausgesetzt, das bewachte Gebäude liegt mindestens 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt.
Eine Befreiung von der Hundesteuer kann nur für folgende Hunde beantragt werden:
- bei Diensthunden, wie z.B. Polizeihunden oder Rettungshunden; - bei Diensthunden nach ihrem Dienstende; - bei u.a. Blindenführhunden, Signalhunden für Gehörlose bzw. Schwerhörige, Assistenzhunde für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
Vollständige Auflistung siehe Hundesteuersatzung.
Als weiteren Service möchten wir Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass Sie zur Abbuchung der Hundesteuer auch die Möglichkeit haben, uns online ein
SEPA-Basislastschriftmandat
zu erteilen. Füllen Sie dieses gerne nach dem Absenden der Hundesteuer-Anmeldung aus. Vielen Dank!
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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