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Erstattung von Ausgleichsbeträgen für die Beiträge zu den Wasser- u. Bodenverbänden

Vorspann

Für die Einzelmitgliedschaft in den Unterhaltungsverbänden zahlt die Gemeinde Gnarrenburg unter Vorlage des Veranlagungsbescheides 3,58 EUR pro Hektar als Ausgleichsbetrag.
Erstattungsfähig sind nur Anträge, die bis zum 30.09. des Jahres des Beitragsbescheides bei der Gemeinde Gnarrenburg eingegangen sind.

Die Erstattung ist auf Flächeneigentümer der Gemeinde Gnarrenburg mit Einzelmitgliedschaft der Unterhaltungsverbände: Lune, Obere Oste u. Nr. 68 Teufelsmoor beschränkt. Dies gilt nicht für die Ortschaften Brillit, Fahrendorf und Klenkendorf, da diese ehemals selbständigen Gemeinden die gemeindliche Mitgliedschaft beschlossen haben.

Daten der antragstellenden Person

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Bankverbindung für Erstattung

Bankverbindung für Erstattung

Beitragsbescheid

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Datenschutz

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