Inhaltsbereich

Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
KFZ-Zulassungsstelle BremervördeStandort anzeigen
Kreishaus Bremervörde
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4408
Telefax: 04761 983-4498
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.­de/­zu­las­sung

Montag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 07:30 bis 11:30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

KFZ-Zulassungsstelle Rotenburg (Wümme)Standort anzeigen
Kreishaus Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2407
Telefax: 04261 983-2498
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.­de/­zu­las­sung

Montag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 07:30 bis 11:30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

KFZ-Zulassungsstelle ZevenStandort anzeigen
Nelkenweg 70
27404 Zeven
Telefon: 04281 983-6130
Telefax: 04281 983-6145
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.­de/­zu­las­sung

Am 26.8.2024 bleibt die Zulassungsstelle geschlossen!

Montag: 07:30 bis 11:30 Uhr
Dienstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 07:30 bis 11:30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Allgemeine Informationen

Der Bearbeitungsstatus der Zulassungsbescheinigung Teil II kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

zurück Seite drucken