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Wasserrechtliche Genehmigung für bauliche Anlagen an Gewässern: Erteilung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Frau Silke Albers (Samtgemeinde Zeven)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde, Zimmer 125 // 1. OG
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4756
Telefax: 04761 983-4799
E-Mail:
Herr Lars Brammer (Gemeinde Scheeßel)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 409 // 4. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2761
Telefax: 04261 983-2799
E-Mail:
Herr Simon Heller (Stadt Rotenburg (Wümme))Standort anzeigen
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 401 // 4. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2766
E-Mail:
Frau Kamschilow (Samtgemeinde Fintel, teilweise Samtgemeinde Sottrum)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 409 // 4. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2774
E-Mail:
Herr Jens Klasen (Samtgemeinde Selsingen und teilweise Samtgemeinde Geestequelle)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde, Zimmer 126 // 1. OG
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4755
Telefax: 04761 983-4799
E-Mail:
Frau Ronja Naujoks (Samtgemeinde Bothel, teilweise Samtgemeinde Sottrum)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 401 // 4. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2751
E-Mail:
Frau Lydia Oesselmann (Stadt Bremervörde und teilweise Samtgemeinde Geestequelle)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde, Zimmer 119 // 1. OG
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4762
Telefax: 04761 983-88 2762
E-Mail:
Herr Joerg Seidel (Samtgemeinde Sittensen und teilweise Samtgemeinde Tarmstedt)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde, Zimmer 126 // 1. OG
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4754
Telefax: 04761 983-4799
E-Mail:
Herr Kristijan Viduka (Gemeinde Gnarrenburg und teilweise Samtgemeinde Tarmstedt)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde, Zimmer 119 // 1. OG
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4761
Telefax: 04761 983-88 4761
E-Mail:
Frau Linnea Zimmermann (Stadt Visselhövede)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 401 // 4. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2753
Telefax: 04261 983-88 2753
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Bei Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen und Gebäuden an, in, unter oder über oberirdischen Gewässern und im Uferbereich wird eine wasserrechtliche Genehmigung benötigt. Dies gilt nur für bauliche Anlagen, die keiner sonstigen behördlichen Zulassung (z.B. bau- oder bergrechtliche Genehmigung) bedürfen.

Die Genehmigung kann mit Auflagen und Bedingungen erteilt werden.

Die Genehmigung wird nicht erteilt, wenn das Vorhaben den Wasser- oder Naturhaushalt, das Landschaftsbild oder sonstige Belange des Wohls der Allgemeinheit wesentlich beeinträchtigt.

Keiner wasserrechtlichen Genehmigung bedürfen Anlagen, die der erlaubnispflichtigen Benutzung, der Unterhaltung oder dem Ausbau des Gewässers dienen.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Bei baurechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen bedürfen einer Baugenehmigung . Bei Anlagen, die der Bergaufsicht unterliegen, an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Diese entscheiden im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle.

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