Eine bestehende inländische Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn beide Lebenspartner vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe führen zu wollen.
Inhaltsbereich
Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe
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