Sobald durch die Herstellung eines Teiches das Grundwasser freigelegt wird oder dieser von einem Fließgewässer gespeist bzw. durchflossen wird, handelt es sich bei dem Teich um ein Gewässer. In diesen Fällen ist vor dem Bau des Teiches ein Planfeststellungs- oder –genehmigungsverfahren durchzuführen, in dem über die Zulässigkeit des Vorhabens entschieden wird. Im Gegensatz zu solchen ungedichteten Teichen unterliegen künstlich gedichtete Teiche nicht dem Wasserrecht sondern dem Baurecht. Ob für die Herstellung eine Baugenehmigung erteilt werden muss, hängt von der Größe ab und kann beim Amt für Bauaufsicht und Bauleitplanung des Landkreises erfragt werden.
Inhaltsbereich
Teiche
Ansprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW | |
Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2759 Telefax: 04261 983-2799 E-Mail: wasserwirtschaft@lk-row.de | Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
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Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV | |
Kreishaus Bremervörde Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-2759 Telefax: 04761 983-4199 E-Mail: wasserwirtschaft@lk-row.de | Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem Dokument „Zuständigkeiten Amt für Wasserwirtschaft & Straßenbau“.
Dokumente
Zuständigkeiten Amt für Wasserwirtschaft & Straßenbau (127 kB) | |
Antrag Gewässerausbau ROW (73 kB) | |
Antrag Gewässerausbau BRV (73 kB) |