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Standplatzgenehmigung

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MärkteStandort anzeigen
Fachbereich 6 FinanzenGemeinde Gnarrenburg
Bahnhofstraße 1
27442 Gnarrenburg
Telefon: 04763 3848-0
Telefax: 04763 3848-120
E-Mail:

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: zusätzlich 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: zusätzlich 14:00 bis 18:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Anzahl: 11

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Im gesamten Rathaus ist freies WLAN vorhanden.

Allgemeine Informationen

Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Reisegewerbekarte , sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
  • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
  • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis , wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Marktsatzung der Gemeinde

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