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Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

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Bürgerbüro
Fachbereich 2 OrdnungGemeinde Gnarrenburg
Bahnhofstraße 1
27442 Gnarrenburg
Telefon: 04763 3848-140
Telefax: 04763 3848-120
E-Mail:

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: zusätzlich 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: zusätzlich 14:00 bis 18:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Anzahl: 11

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Im gesamten Rathaus ist freies WLAN vorhanden.

Allgemeine Informationen

Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • wieder gefundener Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
  • :6,00 EUR
    Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • :6,00 EUR
    Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

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