Kinder, die in Deutschland geboren wurden oder als Minderjährige mit oder zu ihren Eltern nach Deutschland gezogen sind und zudem 16 Jahre alt sind sowie seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben, können eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen
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Niederlassungserlaubnis für minderjährige Kinder beantragen
Ansprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Ausländerbehörde - Außenstelle BRV | |
Kreishaus Bremervörde Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-0 |
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Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. | |
Ausländerbehörde - Außenstelle Zeven | |
Bremer Straße 19 27404 Zeven Telefon: 04281 983-6795 E-Mail: auslaenderamt@lk-row.de |
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Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. | |
Ausländerbehörde - Dienststelle ROW | |
Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-0 Telefax: 04261 983-2348 |
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Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. |
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Minderjährige sind:
- schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
- gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
- Ausbildung oder gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
- ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
- keine Straftaten
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Ausbildungsnachweis oder Einkommensnachweise
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
- gemeinsame Vorsprache mit den sorgeberechtigten Eltern/Elternteil
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.
Welche Gebühren fallen an?
- :55,00 EUR
Für Minderjährige bis zum 16. Lebensjahr. - :56,50 EUR
Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage:
Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.