Über 50% aller Kreisstraßen haben einen Radweg. Die Abteilung Straßenbau konnte das Radwegenetzes an Kreisstraßen durch Sonderfinanzierungsmodelle weiter ausbauen. Die Abteilung Straßenbau des Landkreises Rotenburg (Wümme) hat verantwortlich im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel den Ausbau, die Unterhaltung und Verwaltung des Kreisstraßennetzes zu sichern. Bei dem Ausbau der Ortsdurchfahrten wurde zunehmend auf die Anordnung von geschwindigkeitsmindernden und zugleich ortsbildprägenden Maßnahmen wie Kreisverkehre und Baumtore großen Wert gelegt. Neben den Kreis- und Gemeindestraßen verlaufen durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) mehrere Landes- und Bundesstraßen sowie die Bundesautobahn A1 (Hamburg – Bremen). Die Zuständigkeit für die Gemeindestraßen liegt bei den Gemeinden, für die Landes- und Bundesstraßen beim Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) mit den jeweiligen Geschäftsbereichen. Für den Bereich des Landkreises Rotenburg (Wümme) liegen die Zuständigkeiten aufgeteilt für den Nordkreis bei der NLStBV - Geschäftsbereich Stade und für den Südkreis bei der NLStBV – Geschäftsbereich Verden.
Sondernutzung:
Eine Sondernutzung entsteht sobald eine Kreisstraße über den üblichen, durchfahrenden Verkehr hinaus genutzt wird. D.h. außerhalb von Ortsdurchfahrten anzulegende Zufahrten, Mitbenutzung, Änderung der Nutzung, zusätzlicher, dauernder Verkehr zu und von einer Zufahrt, aber auch in den Straßenkörper zu verlegende private Leitungen, Gleise, Masten, Schächte, Einleitung von Oberflächenwasser in Straßenentwässerungseinrichtungen, gewerbliche Veranstaltungen, motorsportliche Veranstaltungen und dergleichen bedürfen der Erlaubnis durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) als Straßenbaubehörde. Hierfür sind Sondernutzungsgebühren zu erheben.
Winterdienst:
In den Wintermonaten (Oktober - April) ist das Salzstreuen und Schneeräumen der Kreis- und auch teilweise von Gemeindestraßen bei entsprechender Witterung eine Hauptaufgabe der Kreisstraßenmeisterei. Der Winterdienstkontrolldienst stellt das Erfordernis von Streu- oder Räumdiensten fest. Der Kontrolldienst besteht aus 2 Kontrollgruppen, die in der Zeit von 2.30 – 3.00 Uhr auf bestimmten Straßenzügen den Fahrbahnzustand feststellen. Diese Wärter informieren im Winterdienstfalle die Führer der Einsatzfahrzeuge einschließlich der extern beauftragten Fahrzeuge und die Gärtner. Die Kreisstraßen werden mit ihren Anlagen im notwendigen Umfange gestreut. Im Auftrage von Gemeinden, Städten und Samtgemeinden werden wichtige für den Schülerverkehr bedeutende Straßen auch durch den Landkreis mit betreut. Grundsätzlich gilt es, den Winterdienst so zu optimieren, dass dieser möglichst frühzeitig zur Erleichterung des morgendlichen Berufsverkehrs abgeschlossen wird. Tritt die Glätte erst nach der nächtlichen Kontrolle auf, ist dies allerdings nicht zu gewährleisten.