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Kraftfahrzeugkennzeichen Umtausch in Euro-Kennzeichen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
KFZ-Zulassungsstelle BremervördeStandort anzeigen
Kreishaus Bremervörde
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4408
Telefax: 04761 983-4498
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.­de/­zu­las­sung

Montag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 07:30 bis 11:30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

KFZ-Zulassungsstelle Rotenburg (Wümme)Standort anzeigen
Kreishaus Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2407
Telefax: 04261 983-2498
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.­de/­zu­las­sung

Montag: 07:30 bis 11:30 Uhr
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Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

KFZ-Zulassungsstelle ZevenStandort anzeigen
Nelkenweg 70
27404 Zeven
Telefon: 04281 983-6130
Telefax: 04281 983-6145
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.­de/­zu­las­sung

Am 26.8.2024 bleibt die Zulassungsstelle geschlossen!

Montag: 07:30 bis 11:30 Uhr
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Allgemeine Informationen

Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen.

Verfahrensablauf

Der Umtausch kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU); entfällt gemäß § 29 Absatz 10 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bei Fahrzeugen,
    • deren erste HU noch nicht fällig war oder
    • bei denen die Fälligkeit der nächsten HU für die zuständige Stelle aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist
  • bisherige Kennzeichen zur Entstempelung

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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