Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.
Inhaltsbereich
Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz
Ansprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
KFZ-Zulassungsstelle Bremervörde | |
Kreishaus Bremervörde Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-4408 Telefax: 04761 983-4498 E-Mail: zulassungsbehoerde@lk-row.deHomepage: https://www.lk-row.de/zulassung | Montag: 07:30 bis 11:30 Uhr
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KFZ-Zulassungsstelle Rotenburg (Wümme) | |
Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2407 Telefax: 04261 983-2498 E-Mail: zulassungsbehoerde@lk-row.deHomepage: https://www.lk-row.de/zulassung | Montag: 07:30 bis 11:30 Uhr
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KFZ-Zulassungsstelle Zeven | |
Nelkenweg 70 27404 Zeven Telefon: 04281 983-6130 Telefax: 04281 983-6145 E-Mail: zulassungsbehoerde@lk-row.deHomepage: https://www.lk-row.de/zulassung | Am 26.8.2024 bleibt die Zulassungsstelle geschlossen!
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Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei Verlust auch Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige Kennzeichenschilder
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.