Der Besitz eines gültigen Jagdscheines berechtigt zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet (nach Zustimmung durch den jeweiligen Revierinhaber) und zum Erwerb von Jagdwaffen.
Jagdscheine können beim Landkreis Rotenburg (Wümme) als untere Jagdbehörde beantragt und verlängert werden. Der Jagdschein kann wahlweise für ein oder drei Jahre beantragt werden.
Inhaltsbereich
Jagdschein
Ansprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Ordnungsamt (Bahnhofstraße 15) | |
Remise Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-0 Telefax: 04261 983-2348 E-Mail: ordnungsabteilung@lk-row.deHomepage: https://www.lk-row.de | Dienstag : 08:00 bis 12:00 Uhr
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Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden) / ein oder drei Jahre Deckungsschutz
- bei Ersterteilung: Nachweis der bestandenen Jägerprüfung durch das Prüfungszeugnis
- bei Ersterteilung: ein aktuelles Lichtbild