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Hilfen zur Erziehung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Jugendamt - Dienststelle ROWStandort anzeigen
Kreishaus Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2501
Telefax: 04261 983-2549
E-Mail:

Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Jugendamt - Dienststelle ZevenStandort anzeigen
Mückenburg 26
27404 Zeven
Telefon: 04281 983-6020
Telefax: 04281 983-6030
E-Mail:

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig

Jugendamt - Dienststelle BRVStandort anzeigen
Kreishaus Bremervörde
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4501
Telefax: 04761 983-4548
E-Mail:

Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Als Personensorgeberechtigter haben Sie bei der Erziehung Ihres Kindes Anspruch auf Hilfe durch das Jugendamt. Es kann Ihnen eine Hilfe zur Erziehung gewährt werden, wenn durch das Jugendamt festgestellt wurde, dass die Hilfe für Ihr Kind notwendig und geeignet ist. Folgende Hilfen zur Erziehung gibt es:

  • Erziehungsberatung
  • Soziale Gruppenarbeit
  • Erziehungsbeistand
  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Erziehung in einer Tagesgruppe
  • Vollzeitpflege
  • Heimerziehung
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Bei einer teilstationären oder stationären Unterbringung Ihres Kindes werden Sie im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten zu den Kosten der Hilfe herangezogen.

Bei auftretenden Problemen oder Fragen können Sie sich an die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes wenden.

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