Als Personensorgeberechtigter haben Sie bei der Erziehung Ihres Kindes Anspruch auf Hilfe durch das Jugendamt. Es kann Ihnen eine Hilfe zur Erziehung gewährt werden, wenn durch das Jugendamt festgestellt wurde, dass die Hilfe für Ihr Kind notwendig und geeignet ist. Folgende Hilfen zur Erziehung gibt es:
- Erziehungsberatung
- Soziale Gruppenarbeit
- Erziehungsbeistand
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Vollzeitpflege
- Heimerziehung
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Bei einer teilstationären oder stationären Unterbringung Ihres Kindes werden Sie im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten zu den Kosten der Hilfe herangezogen.
Bei auftretenden Problemen oder Fragen können Sie sich an die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes wenden.