Als junge/r Volljährige/r können Sie sich an das Jugendamt wenden, wenn Sie Hilfe für Ihre Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen. Sie erhalten Beratung und Unterstützung bei Ihrer Verselbständigung. Die Beratung ist kostenlos. Bei einer teilstationären oder stationären Unterbringung werden Sie im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten zu den Kosten der Hilfe herangezogen (siehe Information über die Unterhalts-/Kostenbeitragspflicht in der Jugendhilfe ).
Bei auftretenden Problemen oder Fragen können Sie sich an die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes wenden.