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Gewerblicher Viehhandel: Anzeige

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Herr Dr. Wendt (Samtgemeinde Tarmstedt, Sottrum, Bothel und Stadt Rotenburg und Visselhövede)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Veterinäramt
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 138 N // 1. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2372
Telefax: 04261 983-2398
E-Mail:
Frau Dr. Jungnitz (Samtgemeinde Geestequelle, Selsingen, Stadt Bremervörde, sowie die Einheitsgemeinde Gnarrenburg)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Veterinäramt
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 130 N // 1. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2370
Telefax: 04261 983-2398
E-Mail:
Frau Dr. Dubbels (Samtgemeinde Sittensen, Zeven und Fintel sowie Einheitsgemeinde Scheeßel)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Veterinäramt
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 125 N // 1. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2360
Telefax: 04261 983-2399
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Wer

  • gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
  • gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
  • eine Sammelstelle betreiben will,

muss dies der zuständigen Stelle anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die zuständige Behörde ist das Veterinäramt des Landkreises Rotenburg (Wümme).

Landkreis Rotenburg (Wümme)
Veterinäramt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  •     Name und Anschrift
  •     im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Anträge / Formulare

Anträge auf Erteilung bzw. Genehmigung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Stelle gerichtet werden.

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