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Erstattung von Ausgleichsbeträgen für die Beiträge zu den Wasser- und Bodenverbänden

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Steuern / AbgabenStandort anzeigen
Fachbereich 6 FinanzenGemeinde Gnarrenburg
Bahnhofstraße 1
27442 Gnarrenburg
Telefon: 04763 3848-0
Telefax: 04763 3848-120
E-Mail:

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: zusätzlich 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: zusätzlich 14:00 bis 18:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Anzahl: 11

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Im gesamten Rathaus ist freies WLAN vorhanden.

Allgemeine Informationen

Für die Einzelmitgliedschaft in den Unterhaltungsverbänden zahlt die Gemeinde Gnarrenburg unter Vorlage des Veranlagungsbescheides 3,58 EUR pro Hektar als Ausgleichsbetrag.

Die Erstattung ist auf Flächeneigentümer der Gemeinde Gnarrenburg mit Einzelmitgliedschaft der Unterhaltungsverbände: Lune, Obere Oste u. Nr. 68 Teufelsmoor beschränkt. Dies gilt nicht für die Ortschaften Brillit, Fahrendorf und Klenkendorf, da diese ehemals selbstständigen Gemeinden die gemeindliche Mitgliedschaft beschlossen haben.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Gnarrenburg.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der aktuelle Beitragsbescheid des Unterhaltungsverbandes.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Erstattungsfähig sind nur Anträge, die bis zum 30.09. des Jahres des Beitragsbescheides bei der Gemeinde Gnarrenburg eingegangen sind.

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