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Einfaches Führungszeugnis beantragen

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Bürgerbüro
Fachbereich 2 OrdnungGemeinde Gnarrenburg
Bahnhofstraße 1
27442 Gnarrenburg
Telefon: 04763 3848-140
Telefax: 04763 3848-120
E-Mail:

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: zusätzlich 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: zusätzlich 14:00 bis 18:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Anzahl: 11

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Im gesamten Rathaus ist freies WLAN vorhanden.

Allgemeine Informationen

In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

  • für private Zwecke (Beleg-Art N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Verfahrensablauf

Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Voraussetzungen
  • Vollendung des 14. Lebensjahres
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
  • Für behördliche Zwecke:
    • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Welche Gebühren fallen an?
  • :13,00 EUR
Bearbeitungsdauer
  • :14 Tage
Anträge / Formulare

Mit der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt es nun auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz bestimmte Anträge online zu stellen.

Hier können Sie Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.

Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie

  • Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
  • Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar.
  • Die AusweisApp kann hier heruntergeladen werden.
  • Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

Mit der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt es nun auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz bestimmte Anträge online zu stellen.

Hier können Sie Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.

Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie

  • Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
  • Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar.
  • Die AusweisApp kann hier heruntergeladen werden.
  • Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.
Was sollte ich noch wissen?

Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.

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