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Beihilfen für Impfstoffe und/oder Impfungen gegen Q-Fieber für Rinder, Schafe oder Ziegen beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Herr Dr. Wendt (Samtgemeinde Tarmstedt, Sottrum, Bothel und Stadt Rotenburg und Visselhövede)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Veterinäramt
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 138 N // 1. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2372
Telefax: 04261 983-2398
E-Mail:
Frau Dr. Jungnitz (Samtgemeinde Geestequelle, Selsingen, Stadt Bremervörde, sowie die Einheitsgemeinde Gnarrenburg)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Veterinäramt
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 130 N // 1. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2370
Telefax: 04261 983-2398
E-Mail:
Frau Dr. Dubbels (Samtgemeinde Sittensen, Zeven und Fintel sowie Einheitsgemeinde Scheeßel)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Veterinäramt
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 125 N // 1. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2360
Telefax: 04261 983-2399
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse beschafft den Impfstoff gegen Q-Fieber, wenn bei Ihren Rinder, Schafen oder Ziegen der Erreger des Q-Fiebers, Coxiella burnetii durch eine positive PCR-Untersuchung festgestellt wurde. Sie können dann über die zuständige kommunale Veterinärbehörde einen Antrag auf die Kostenübernahme stellen. Von dort aus wird der Antrag an die Tierseuchenkasse geschickt, die innerhalb weniger Tage über die Beschaffung des Impfstoffs entscheidet.

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf die Kostenübernahme für den Q-Fieber-Impfstoff können Sie nur über die für den Ort Ihrer Tierhaltung zuständigen kommunale Veterinärbehörde stellen.

  • Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse oder beim zuständigen Veterinäramt.
  • Die kommunale Veterinärbehörde nimmt zu dem Antrag Stellung und sendet ihn an die Niedersächsische Tierseuchenkasse.
  • Bei der Tierseuchenkasse wird in einem zweistufigen Verfahren ermittelt, ob ein Anspruch auf die Leistungen besteht und wenn ja, wie hoch die Leistung ist.
  • Der Impfstoff wird von der Tierseuchenkasse beim Hersteller bestellt und von dort direkt an die Praxis Ihres Haustierarztes bzw. Ihrer Haustierärztin versandt.
  • Die Bezahlung der Rechnung für den Impfstoff erfolgt durch die Tierseuchenkasse. Sie erhalten darüber einen Bescheid.
Zuständige Stelle

Die zuständige Behörde ist das Veterinäramt des Landkreises Rotenburg (Wümme).

Landkreis Rotenburg (Wümme)
Veterinäramt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)

Voraussetzungen

Einen Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse haben Sie nur dann, wenn Sie der Niedersächsischen Tierseuchenkasse Ihre Tiere zum Stichtag 3.1. eines jeden Jahres gemeldet und die daraus ermittelten Beiträge fristgerecht und vollständig bezahlt haben. Außerdem muss die Infektion Ihres Rinder-, Schaf- oder Ziegenbestandes mit dem Erreger des Q-Fiebers (Coxiella burnetii) in einem staatlichen Untersuchungsinstitut mittels PCR nachgewiesen worden sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Positives Q-Fieber PCR-Ergebnis eines staatlichen Untersuchungsinstituts

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Frage, ob die Tierhalterin oder der Tierhalter die tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingehalten hat.

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

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