Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
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Ausschluss von Europawahl
Ansprechpartner/in
Gemeinde Gnarrenburg | |
Bahnhofstraße 1 27442 Gnarrenburg Telefon: 04763 3848-0 Telefax: 04763 3848-120 E-Mail: info@gnarrenburg.deHomepage: https://www.gnarrenburg.de | Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: zusätzlich 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: zusätzlich 14:00 bis 18:00 Uhr |
Allgemeine Informationen
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.
Verfahrensablauf
Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:
- die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
- die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.
An wen muss ich mich wenden?
Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist.
Voraussetzungen
Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat.
Welche Gebühren fallen an?
keine