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Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Gemeinde Gnarrenburg
Schulen / SportstättenStandort anzeigen
Fachbereich 7 Jugend und BildungGemeinde Gnarrenburg
Bahnhofstraße 1
27442 Gnarrenburg
Telefon: 04763 3848-0
Telefax: 04763 3848-120
E-Mail:

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: zusätzlich 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: zusätzlich 14:00 bis 18:00 Uhr


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Behindertenparkplatz:
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Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Im gesamten Rathaus ist freies WLAN vorhanden.

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Beratung zum Übergang in die weiterführende Schule

Allgemeine Informationen

Die Grundschule endet in Niedersachsen nach dem 4. Schuljahrgang. Ab dem 5. Schuljahrgang geht Ihr Kind auf eine weiterführende Schule. Dies kann eine Hauptschule, eine Realschule, eine Oberschule, eine Gesamtschule (Integrierte Gesamtschule/ Kooperative Gesamtschule), eine Förderschule oder ein Gymnasium sein. Es werden nicht in jeder Region oder Stadt alle weiterführenden Schulformen angeboten. Sie entscheiden, bei welcher Sie Ihr Kind anmelden.

Zu Ihrer Unterstützung bei dieser Entscheidung bietet die Grundschule im 4. Schuljahrgang Ihnen als Erziehungsberechtigte mindestens zwei Beratungsgespräche zum Übergang in den 5. Schuljahrgang an. Die Lehrerin oder der Lehrer informiert Sie in diesen über die individuelle Lernentwicklung Ihres Kindes und berät Sie auf Wunsch über die Wahl der weiterführenden Schulformen sowie die möglichen Bildungsgänge. Ihr Kind soll in geeigneter Form in die Beratung einbezogen werden. Grundlagen für diese Gespräche sind der Leistungsstand, die Lernentwicklung während der Grundschulzeit, das Arbeits- und Sozialverhalten und die Erkenntnisse aus Gesprächen mit Ihnen. Wenn Sie möchten, kann zum 2. Beratungsgespräch eine Schullaufbahnempfehlung von der Lehrerin oder dem Lehrer abgegeben werden. Die Lehrkraft schreibt die wesentlichen Ergebnisse der Gespräche auf, um für Verbindlichkeit und Transparenz zu sorgen. Eine Ausfertigung dieses Dokuments erhalten Sie von der Lehrkraft.

Am Ende des 3. oder zu Beginn des 4. Schuljahrgangs gibt es eine Informationsveranstaltung für Sie. Auf dieser werden Ihnen der Bildungsauftrag, die Leistungsanforderungen und Arbeitsweisen der weiterführenden Schulen und die Möglichkeiten eines späteren Schulformwechsels nähergebracht.

Wenn Sie sich entschieden haben, melden Sie Ihr Kind an einer weiterführenden Schule an.

Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung fand bis zum Schuljahr 2019/2020 beim Schulformwechsel eine erneute Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung statt. Diese fällt seit dem Schuljahr 2020/21 weg. 

Verfahrensablauf
  • Am Ende des 3. oder zu Beginn des 4. Schuljahrgangs können Sie an einer Informationsveranstaltung, auf der es um den Übergang in die weiterführende Schule geht, teilnehmen.
  • Im Laufe des 4. Schuljahrgangs werden Ihnen zwei Beratungsgespräche angeboten. Ziel der Gespräche ist es, Ihnen Unterstützung und Orientierung im Hinblick auf die Wahl der weiterführenden Schulform zu geben
  • Sie entscheiden, welche weiterführende Schule Ihr Kind besuchen soll und melden es an der entsprechenden Schule an. Beachten Sie hierbei die Zeiträume, die für die Anmeldung vorgesehen sind. Diese können Sie bei der entsprechenden Schule oder Ihrer Grundschule erfragen. Häufig finden Sie die Information auch auf der Homepage der weiterführenden Schule oder des Schulträgers.
An wen muss ich mich wenden?
  • zuständige Grundschule
Zuständige Stelle
  • zuständige Grundschule
Voraussetzungen
  • keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • keine Unterlagen erforderlich
Welche Fristen muss ich beachten?
  • keine Frist für die Beratung (Bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule müssen die Zeitfenster für diese beachtet werden - Ansprechpartner: entsprechende weiterführende Schule)
Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Anträge / Formulare
  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja (bei Teilnahme an der Informationsveranstaltung und den Beratungsgesprächen)
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